Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Care Servicepakete, den Vibe Code Checker und die Vertriebsmaschine · BYB Agency GmbH · BYB Labs · Stand: Juli 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
(1) Anbieter der Leistungen ist die BYB Agency GmbH, handelnd unter der Marke BYB Labs, Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 749459, USt-ID DE365623289, vertreten durch die Geschäftsführer Moritz Knabe und Anna Thalmayr (nachfolgend „BYB Labs“ oder „wir“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über (a) die laufenden Servicepakete „Care“, „Care+“ und „Care Partner“ (nachfolgend zusammen „Care Pakete“), (b) die Softwarelösung „Vibe Code Checker“ in den Paketen Starter, Pro und Unlimited sowie (c) die Softwarelösung „Vertriebsmaschine“ in den Paketen Starter, Team und Enterprise, die über unsere Website, einen von uns bereitgestellten Zahlungslink oder den Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters Stripe abgeschlossen werden.
(3) Teil A dieser AGB gilt für alle vorgenannten Leistungen. Teil B gilt ergänzend für die Care Pakete, Teil C ergänzend für den Vibe Code Checker, Teil D ergänzend für die Vertriebsmaschine. Teil E enthält Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen der Teile B, C und D den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor.
(4) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Die Pakete Care+ und Care Partner, das Paket Enterprise der Vertriebsmaschine sowie der Abschluss von Verträgen über individuelle Tiefenprüfungen im Sinne von § 18 Absatz 4 richten sich ausschließlich an Unternehmer.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website oder in Zahlungslinks stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bezahlvorgang durchläuft und die Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung betätigt. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Bestätigung in Textform annehmen oder mit der Leistungserbringung beginnen, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Zugangsdaten beziehungsweise des Lizenzschlüssels.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten sowie diese AGB spätestens mit der Bestätigung in Textform.
(4) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben im Bezahlvorgang jederzeit über die dort vorgesehenen Funktionen korrigieren.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die jeweils geltenden Preise werden im Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters Stripe ausgewiesen; diese AGB enthalten keine Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern sind die im Bezahlvorgang angegebenen Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich gesondert als Nettopreise ausgewiesene Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Wiederkehrende Entgelte werden jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig und eingezogen.
(3) Wir sind berechtigt, die Preise für laufende Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn und soweit sich unsere Kosten für die Leistungserbringung (insbesondere für Personal, Infrastruktur oder eingebundene Drittdienste) verändern. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Erhöht sich der Preis um mehr als fünf Prozent gegenüber dem bisherigen Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weisen wir in der Ankündigung hin. Innerhalb einer Mindestlaufzeit finden Preiserhöhungen keine Anwendung.
(4) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen; bei den Softwarelösungen umfasst dies die Sperrung des Zugangs beziehungsweise der Lizenz.
(5) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 4 Besondere Regelungen für KI-gestützte Leistungen
(1) Unsere Leistungen beruhen ganz oder teilweise auf Systemen künstlicher Intelligenz. Ergebnisse solcher Systeme sind probabilistischer Natur und können trotz sorgfältiger Entwicklung unzutreffend, unvollständig oder mehrdeutig sein. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor einer geschäftlichen, rechtlichen oder sonst wesentlichen Verwendung durch eine geeignete natürliche Person prüfen zu lassen (menschliche Aufsicht).
(2) Soweit der Kunde ein von uns betreutes oder ein von ihm geprüftes System einsetzt, betreibt er dieses in eigener Verantwortung. Die Pflichten, die den Betreiber oder Anbieter eines KI-Systems nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) treffen, obliegen im Verhältnis der Parteien dem Kunden, soweit sie den Einsatz und Betrieb seines Systems betreffen.
(3) Der Einsatz unserer Leistungen für nach Art. 5 der KI-Verordnung verbotene Praktiken ist untersagt. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz eines von uns betreuten Systems in einem Hochrisikobereich im Sinne der KI-Verordnung, hat er uns dies vor Vertragsschluss, spätestens jedoch unverzüglich, in Textform mitzuteilen.
(4) Unsere Leistungen umfassen keine Rechtsberatung, insbesondere nicht die verbindliche regulatorische Einordnung von Systemen des Kunden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und hält diese aktuell.
(2) Der Kunde benennt auf Anforderung einen Ansprechpartner, der Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abgeben und entgegennehmen kann.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich davon abhängige Fristen angemessen. Unsere Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit wir leistungsbereit sind.
(4) Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und seines Quellcodes verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten oder geprüften Inhalte, Daten und Quellcodes berechtigt ist und durch deren Verarbeitung im Rahmen des Vertrags keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) An Software, Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen, die wir dem Kunden im Rahmen des Vertrags bereitstellen, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Bei den Softwarelösungen Vibe Code Checker und Vertriebsmaschine ist das Nutzungsrecht an der Software auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt; die während der Laufzeit erzeugten Berichte und Auswertungen darf der Kunde auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder ein Reverse Engineering unserer Software ist nur in den gesetzlich zwingend zugelassenen Grenzen (§§ 69d, 69e UrhG) zulässig. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Lizenzschlüsseln an Dritte ist untersagt.
(3) Abweichende oder weitergehende Rechteeinräumungen aus individuellen Projektverträgen bleiben unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 8 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, insbesondere im Rahmen der Care Pakete oder bei der Vertriebsmaschine in den Paketen Team und Enterprise, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Beim Vibe Code Checker findet die Analyse des Quellcodes lokal in der Umgebung des Kunden statt. Eine Übermittlung oder Speicherung des Quellcodes an oder durch uns erfolgt im Rahmen der Prüfung nicht. Zur Lizenzverwaltung und Abrechnung verarbeiten wir Konto- und Nutzungsdaten (insbesondere Lizenzstatus und Anzahl der Prüfdurchläufe).
(4) Bei der Vertriebsmaschine werden Eingaben, Gesprächssimulationen und Auswertungen auf unseren Systemen beziehungsweise den Systemen der von uns eingesetzten Auftragsverarbeiter verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 9 Änderungen der Leistung und der AGB
(1) Wir sind berechtigt, die Leistungen anzupassen, soweit dies aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen bei eingebundenen Drittdiensten, Änderungen der Rechtslage oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und die Anpassung den vertraglichen Leistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden einschränkt.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern wir den Kunden in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beiden Parteien steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung zu. Änderungen des Preises richten sich ausschließlich nach § 3 Absatz 3.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern gelten für digitale Produkte ergänzend die §§ 327 ff. BGB.
(2) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 3 Satz 1 je Schadensfall der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlte Vergütung aus dem betroffenen Vertrag begrenzt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren gegenüber Unternehmern in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.
§ 11 Referenznennung
Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, den Kunden unter Verwendung seines Namens und Logos in üblichem Umfang als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznennung nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Teil B: Besondere Bedingungen für die Care Pakete
§ 12 Leistungsgegenstand der Care Pakete
(1) Die Care Pakete sind laufende Servicepakete für eine zuvor von uns erstellte oder betreute digitale Lösung des Kunden (nachfolgend „System“). Welches System vom Vertrag erfasst ist, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Projekt beziehungsweise der Beschreibung im Bezahlvorgang.
(2) Das Paket Care umfasst die laufende Wartung des Systems, die Pflege von Sicherheit und Kompatibilität sowie eine monatliche Statusmitteilung. Die Reaktionszeit auf Meldungen des Kunden beträgt 48 Stunden an Werktagen.
(3) Das Paket Care+ umfasst zusätzlich die laufende Verbesserung des Systems nach unserem fachlichen Ermessen, einen monatlichen Tätigkeitsnachweis sowie auf Wunsch einen monatlichen Abstimmungstermin; nicht wahrgenommene Termine verfallen. Die Reaktionszeit beträgt 24 Stunden an Werktagen.
(4) Das Paket Care Partner umfasst zusätzlich einen benannten festen Ansprechpartner auf Senior-Niveau und priorisierte Bearbeitung. Die Reaktion erfolgt bis zum Ende des Werktags, frühestens vier Stunden nach Eingang der Meldung.
(5) Die Care Pakete sind Dienstverträge. Wir schulden ein fachgerechtes, sorgfältiges Tätigwerden innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs, insbesondere keine bestimmte Verfügbarkeit des Systems und keine Behebung einer Störung innerhalb einer bestimmten Frist.
(6) Nicht Gegenstand der Care Pakete sind die Entwicklung neuer Funktionen, wesentliche Umbauten oder Erweiterungen des Systems sowie Leistungen für andere als das erfasste System. Solche Leistungen bieten wir auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen an.
§ 13 Laufzeit und Kündigung der Care Pakete
(1) Die Care Pakete haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Verbraucher können den Vertrag zusätzlich über die auf unserer Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits im Voraus gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden einer berechtigten Kündigung wird anteilig erstattet.
§ 14 Drittdienste und Nutzungskosten
(1) Kosten für Drittdienste, die für den Betrieb des Systems erforderlich sind (insbesondere Konten bei KI-Anbietern, Hosting und Schnittstellen), trägt der Kunde. Die entsprechenden Verträge schließt der Kunde im eigenen Namen; die Nutzung erfolgt über die Konten des Kunden.
(2) Für die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Bedingungen von Drittdiensten sind wir nicht verantwortlich. Ändern Drittanbieter ihre Leistungen oder Bedingungen in einer Weise, die die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt, stimmen die Parteien eine Anpassung ab; § 9 bleibt unberührt.
Teil C: Besondere Bedingungen für den Vibe Code Checker
§ 15 Leistungsgegenstand des Vibe Code Checkers
(1) Der Vibe Code Checker ist eine Softwarelösung zur automatisierten Erstprüfung von Quellcode und zugehörigen Projektbestandteilen auf technische Auffälligkeiten und rechtliche Risikohinweise, insbesondere in den Bereichen Codequalität, typische Sicherheitslücken, Abhängigkeiten, Datenschutz, Impressumspflichten, Lizenzfragen und Anforderungen der KI-Verordnung.
(2) Die Prüfung wird lokal in der Umgebung des Kunden ausgeführt. Der geprüfte Quellcode wird nicht an uns übermittelt und von uns nicht gespeichert. Für die Nutzung ist eine Online-Verbindung zur Prüfung des Lizenzstatus und zur Zählung der Prüfdurchläufe erforderlich.
(3) Ergebnis eines Prüfdurchlaufs ist ein automatisiert erstellter Bericht mit Hinweisen und priorisierten Handlungsempfehlungen. Der Bericht gibt den Stand der hinterlegten Prüflogik zum Zeitpunkt des Durchlaufs wieder.
(4) Die rechtliche Prüflogik wurde in Zusammenarbeit mit der Kanzlei WBS.LEGAL entwickelt. Vertragspartner des Kunden für den Vibe Code Checker ist ausschließlich BYB Labs; ein Mandatsverhältnis zu WBS.LEGAL oder einzelnen Rechtsanwälten kommt durch die Nutzung nicht zustande.
§ 16 Pakete, Prüfdurchläufe und Fair Use
(1) Der Vibe Code Checker wird als Abonnement in den Paketen Starter, Pro und Unlimited angeboten. Die Anzahl der im jeweiligen Paket enthaltenen Prüfdurchläufe je Abrechnungsmonat sowie der jeweils gebuchte Umfang ergeben sich aus dem Bezahlvorgang; im Paket Unlimited sind die Prüfdurchläufe zahlenmäßig nicht begrenzt.
(2) Ein Prüfdurchlauf ist die vollständige Prüfung eines Projekts. Nicht genutzte Prüfdurchläufe verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats; eine Übertragung in Folgemonate, eine Ansammlung oder eine Erstattung erfolgt nicht. Mit Beginn eines neuen Abrechnungsmonats steht dem Kunden das gebuchte Kontingent erneut in voller Höhe zur Verfügung.
(3) Im Paket Unlimited ist die Nutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs unbegrenzt. Unzulässig ist eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere die automatisierte Massenausführung ohne inhaltlichen Prüfzweck, die Nutzung für Dritte außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs beziehungsweise des eigenen privaten Gebrauchs des Kunden oder die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Bei missbräuchlicher Nutzung sind wir nach erfolgloser Abmahnung in Textform zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(4) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Lizenzservers besteht nicht. Wartungsarbeiten kündigen wir, soweit möglich, vorab an. Ist der Lizenzserver aus von uns zu vertretenden Gründen länger als 24 Stunden zusammenhängend nicht erreichbar, verlängern wir den betroffenen Abrechnungsmonat angemessen.
§ 17 Laufzeit und Kündigung des Vibe Code Checkers
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Verbraucher können den Vertrag zusätzlich über die auf unserer Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Erstprüfungscharakter, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung
(1) Der Vibe Code Checker erbringt eine automatisierte, generalisierte Erstprüfung. Er ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch ein vollständiges technisches Sicherheitsaudit und stellt keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.
(2) Die Berichte enthalten automatisiert erzeugte Hinweise auf mögliche Risiken. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass sämtliche technischen oder rechtlichen Risiken eines Projekts erkannt werden oder dass ein Projekt bei Umsetzung aller Hinweise frei von Beanstandungen ist. Die Verantwortung für den Launch und Betrieb des geprüften Projekts verbleibt beim Kunden.
(3) Die Hinweise zur KI-Verordnung stellen eine indikative Ersteinordnung dar. Eine verbindliche regulatorische Einordnung bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.
(4) Auf Wunsch des Kunden vermitteln oder erbringen wir weitergehende Prüfungen („Tiefenprüfungen“). Die technische Tiefenprüfung erbringt BYB Labs auf Grundlage eines gesonderten Vertrags. Die juristische Tiefenprüfung erbringt WBS.LEGAL auf Grundlage eines eigenständigen Mandatsverhältnisses unmittelbar zwischen dem Kunden und WBS.LEGAL; wir sind an diesem Mandatsverhältnis nicht beteiligt.
§ 19 Aktualisierungen
(1) Wir stellen während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsgemäßheit der Software erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und informieren den Kunden über deren Verfügbarkeit.
(2) Die Prüflogik wird von uns fortlaufend gepflegt. Ein Anspruch auf die Aufnahme bestimmter neuer Prüfinhalte oder Funktionen besteht nicht.
(3) Installiert der Kunde bereitgestellte Aktualisierungen nicht innerhalb angemessener Zeit, haften wir nicht für Mängel, die allein auf dem Fehlen der Aktualisierung beruhen, sofern wir den Kunden über die Aktualisierung und die Folgen der Nichtinstallation informiert haben.
Teil D: Besondere Bedingungen für die Vertriebsmaschine
§ 20 Leistungsgegenstand der Vertriebsmaschine
(1) Die Vertriebsmaschine ist eine webbasierte Softwarelösung (Software as a Service) für das Training von Vertriebsgesprächen. Nutzer führen simulierte Gespräche mit KI-generierten Gesprächspartnern und erhalten ein automatisiertes, strukturiertes Feedback zu ihren Gesprächen.
(2) Der Funktionsumfang des jeweils gebuchten Pakets, etwa branchenspezifische Szenarien, Schwierigkeitsgrade, Ranglisten oder Auswertungsfunktionen für Führungskräfte, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Bezahlvorgang beziehungsweise auf unserer Website.
(3) Die simulierten Gesprächspartner sind fiktiv und KI-generiert. Ihre Äußerungen und das automatisierte Feedback stellen keine fachliche oder rechtliche Empfehlung dar. Wir schulden die Bereitstellung der Software während der Vertragslaufzeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Trainings- oder Vertriebserfolgs des Kunden oder seiner Nutzer.
(4) Die Nutzung setzt eine Internetverbindung voraus. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten kündigen wir, soweit möglich, vorab an. Ist die Vertriebsmaschine aus von uns zu vertretenden Gründen länger als 24 Stunden zusammenhängend nicht erreichbar, verlängern wir die Vertragslaufzeit angemessen.
§ 21 Pakete und Nutzerzugänge
(1) Das Paket Starter umfasst einen Zugang für einen einzelnen Nutzer. Im Paket Team richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der gebuchten Nutzerzugänge; die gebuchte Anzahl ergibt sich aus dem Bezahlvorgang. Das Paket Enterprise wird mit individuellem Funktions- und Nutzungsumfang auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung angeboten; diese AGB gelten ergänzend.
(2) Zugänge sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte und die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen sind untersagt. Unternehmer dürfen Zugänge ausschließlich eigenen Mitarbeitern und für den eigenen Geschäftsbetrieb zuweisen.
(3) Eine Erhöhung der Anzahl der Nutzerzugänge ist jederzeit mit Wirkung ab der Buchung möglich; die Vergütung wird ab diesem Zeitpunkt anteilig berechnet. Eine Verringerung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
(4) Setzt der Kunde Auswertungs- oder Ranglistenfunktionen gegenüber eigenen Beschäftigten ein, ist er für die Zulässigkeit dieser Nutzung nach den anwendbaren arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
§ 22 Kostenlose Testzugänge
Kostenlose Testzugänge können wir nach freiem Ermessen bereitstellen. Sie werden außerhalb des Bezahlvorgangs vereinbart, sind nicht übertragbar und können von uns jederzeit beendet werden. Ein Testzugang geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch einen gesonderten Abschluss nach § 2 zustande.
§ 23 Laufzeit und Kündigung der Vertriebsmaschine
(1) Die Abonnements der Pakete Starter und Team werden mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung angeboten; der gewählte Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem Bezahlvorgang. Bei monatlicher Abrechnung läuft das Abonnement auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar; eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Bei jährlicher Abrechnung besteht eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten; nach deren Ablauf verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden einer berechtigten Kündigung werden anteilig erstattet. Für das Paket Enterprise gelten die Laufzeitregelungen der individuellen Vereinbarung.
(2) Verbraucher können den Vertrag zusätzlich über die auf unserer Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Teil E: Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen
§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu diesen AGB, die dem Verbraucher zudem im Bezahlvorgang und mit der Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wird. Ein Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt.
(2) Beim Vibe Code Checker beginnen wir mit der Bereitstellung der Software vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Absatz 5 BGB).
(3) Bei den Care Paketen und bei der Vertriebsmaschine beginnen wir mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Im Fall des Widerrufs nach Leistungsbeginn hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Mannheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BYB Agency GmbH, BYB Labs, Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, E-Mail: thorsten@byb-labs.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Beim Vibe Code Checker erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Bereitstellung der Software begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: BYB Agency GmbH, BYB Labs, Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, E-Mail: thorsten@byb-labs.io
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.